Angebote
Pflegebesuche
nach §37 Absatz 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die aus der Pflegeversicherung reine Geldleistung beziehen, müssen regelmäßige Pflegebesuche durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung wahrnehmen. Diese Besuche dienen der Unterstützung, der Beratung und der Sicherheit der Pflegequalität.
Wir sind auf Grund unseres geschulten Personals eine solche zugelassene Pflegeeinrichtung. Die Pflegebesuche finden in der Stufe 1 und 2 halbjährlich und in der Stufe 3 vierteljährlich statt.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns, damit wir Sie in der Pflege beratend unterstützen können.