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Das Pflegestärkungsgesetz II

Mit dem Pflegestärkungssetz II wurde die Pflegeversicherung grundlegend reformiert. Damit sind zahlreiche Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige auf den Weg gebracht.  Bisher wurden fast ausschließlich die körperlichen Einschränkungen für eine Einstufung in die Pflegeversicherung berücksichtigt. Durch dieses Gesetz erhalten auch Menschen mit Demenz, ebenso mit geistiger und psychischer Erkrankung Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Im Januar 2017 erfolgte die Umstellung für rund 2,9 Millionen Pflegebedürftige, von bisher 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade.

Die Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst werden auf Basis des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs durchgeführt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ermöglicht es die individuellen Beeinträchtigungen der einzelnen Menschen bei der Pflege stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Was können pflegebedürftige im Alltag alleine meistern? Wobei brauchen sie Hilfe? Welche und wie kann die Unterstützung aussehen?

Es zählt wie selbständig der Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Pflegeminuten und Häufigkeit der einzelnen Pflegeverrichtungen spielen für die Einstufung in die Pflegegrade keine Rolle mehr. Die neuen Pflegegrade orientieren sich am Grad der Selbständigkeit.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie an!